Pfarrheime

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Unsere Pfarrheime bieten Platz für die ganze Gemeinde und wir sind froh, dass wir unsere drei Pfarrheime bislang halten konnten. Dort proben Chöre und Musikgruppen, treffen sich die Messdiener, die Landjugend, der Pfarreirat und der Kirchenvorstand sowie die Vereine zu ihren Sitzungen oder die Gläubigen nach der Osternacht. So spiegelt sich über das ganze Jahr im Terminkalender der drei Pfarrheime das Leben unserer Gemeinde wider.

Herzlich willkommen!

Pfarrheimverwalter/in und Ansprechpartner/in für die Raum- und Schlüsselvergabe:

Pfarrheim Uedem
Herr Granit Gjikolli

Tel.: 01575-6052063
Mail: pfarrheim-uedem@t-online.de

Pfarrheim Keppeln
Herr Claus Linders

Tel.: 02825-423
Mail: stfranziskus-uedem@bistum-muenster.de

 

Hausordnung für die Pfarrheime von St. Franziskus Uedem

Die Pfarrheime der Pfarrgemeinde St. Franziskus sollen allen Gemeindeangehörigen als Stätte der Begegnung und Versammlungsraum dienen. Sie sollen dem Aufbau und der Entfaltung des religiös-kirchlichen Lebens dienen und das Gemeindebewusstsein vertiefen. Zur Wahrung eines reibungslosen Ablaufes, wurde vom Kirchenvorstand nachfolgende Hausordnung erlassen:

  • Nutzung der Räumlichkeiten
    Die Benutzung der Pfarrheime ist für alle kirchlichen Gruppen und Verbände unentgeltlich. Die Nutzer sind verpflichtet, pfleglich mit der Einrichtung und Ausstattung umzugehen. Beschädigungen sind umgehend bei der/dem Hausmeister/in zu melden. Eine Nutzung der Pfarrheime für private Zwecke ist ausgeschlossen.
  • Terminabstimmung
    Um ein reibungsloses miteinander zu gewährleisten, sind alle Nutzer verpflichtet, die Termine frühzeitig bei dem/der Hausmeister/in anzumelden. Jede Gruppe hat eigen- verantwortlich dafür zu sorgen, dass für Notfälle ein Mobiltelefon vorhanden ist.
  • Reinigung und Sauberkeit.
    Die Räume sind aufgeräumt und besenrein zu verlassen. Angefallener Abfall ist sortiert zu entsorgen.
  • Rauchverbot  
    In den gesamten Gebäuden besteht absolutes Rauchverbot!
  • Garderobe
    Die Kirchengemeinde übernimmt für den Verlust und/oder die Beschädigung von Kleidungsstücken und Wertgegenständen keine Haftung!
  • Fluchtwege
    Die Fluchtwege dürfen nicht zugestellt werden.
  • Ruhestörungen
    Die Verantwortlichen der jeweiligen Nutzergruppen haben dafür zu sorgen, dass Ruhe-störungen vermieden werden. Die Nutzung der Pfarrheime nach 22.00 Uhr ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem/der Hausverwalter/in bis maximal 24.00 Uhr möglich. Übernachtungen sind nicht erlaubt.
  • Verlassen des Pfarrheimes
    Beim Verlassen der Einrichtungen ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind, alle Lichter aus sind und die Heizkörperthermostate auf 1 gestellt sind.